
Warm. Hell. Heimelig.
Gutonhof – Infos für Ihren Wohlfühlurlaub in Gröden
Nützliche Informationen für Ihren Urlaub auf dem Bauernhof in Wolkenstein – kompakt, übersichtlich und auf einen Blick erklärt.
Buchungen
Reservierungen sind erst dann gültig und für uns bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und eine Anzahlung geleistet wurde.
An- und Abreisebedingungen
Das Apartment steht Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Bei Verspätung bitten wir um eine kurze Benachrichtigung.
Am Abreisetag muss das Apartment bis spätestens 9.30 Uhr freigemacht sein.
Haustiere
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine anderen Tiere auf unserem Hof erlauben.
Stornierung
Es ist wahnsinnig schade, wenn ihr eure Reise nicht wie geplant durchführen könnt. Daher bieten wir Ihnen folgende Stornierungsoptionen an:
- Bis 4 Monate (120 Tage) vor Anreise: Das geleistete Angeld (Anzahlung) wird nicht rückerstattet. Der Aufenthalt kann jedoch auf einen anderen Zeitraum innerhalb eines Jahres verschoben werden.
- Ab 120 Tagen vor Anreise: Das Angeld wird einbehalten.
- Ab 60 Tagen vor Anreise: Es werden 50 % des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
- Ab 30 Tagen vor Anreise: Es werden 70 % des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
- Ab 7 Tagen vor Anreise, bei Nichtanreise, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise: 100 % des Gesamtpreises werden in Rechnung gestellt.
Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen, bereits bei der Buchung Ihres Aufenthalts den Stornoschutz abzuschließen. So sind Sie im Falle einer Stornierung bestens abgesichert und können sich ganz entspannt auf den Urlaub freuen.
Guest-PASS – AGBs
- Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
- Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.
- Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.

